Die Regulierungsbehörde für Sozialkommunikation (ERC) kam zu dem Schluss, dass TVI bei Cristina Ferreiras Interview über den Vergewaltigungsfall mit vier Digital-Influencern keine „Antennenethik" beachtete. Das Eingreifen der ERC erfolgt im Anschluss an eine Beschwerde, die von der Staatsanwaltschaft eingereicht wurde.
Das betreffende Interview wurde in der Sendung „Dois às 10" des Senders TVI im Monat April ausgestrahlt. Cristina Ferreira sprach öffentlich über den Fall der vier „Influencer", die beschuldigt wurden, eine 16-jährige Jugendliche vergewaltigt und die sexuellen Handlungen gefilmt zu haben, in Loures.
Die vier Digital-Influencer waren beschuldigt worden, sexuelle Handlungen mit dem 16-jährigen Mädchen begangen und die sexuelle Gewalttat zu Beginn des Jahres 2025 gefilmt zu haben. Die Staatsanwaltschaft reichte Beschwerde gegen die Ausstrahlung ein, was die ERC veranlasste zu prüfen, ob der Fernsehsender die Regeln der journalistischen und ethischen Berichterstattung in der Sozialkommunikation eingehalten hat.




