Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung für die Europäische Kulturhauptstadt (EKK) vorgelegt, die Regeln festlegt, die ab 2033 anzuwenden sind. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Möglichkeit grenzüberschreitender Bewerbungen und die Anforderung, dass die Bewerber eine „europäische Dimension" für ihre Programme sicherstellen, wobei der lokal erzeugte Impact nicht mehr allein ausschlaggebend ist. Die Verordnung erfordert auch die Abstimmung der Kulturprogramme zwischen den für dasselbe Jahr, das vorherige und das следующие Jahr designierten Städten.
Portugal, das Évora als Europäische Kulturhauptstadt 2027 ausrichten wird, erscheint laut dem von der Kommission für 2034–2047 festgelegten Horizont erst 2040 wieder im Kalender. Die Möglichkeit grenzüberschreitender Bewerbungen eröffnet jedoch die Tür zu einer Rückkehr 2046 in einer möglichen Partnerschaft mit einer spanischen Stadt an der Grenze.
Die Kommission hat mehrere Mängel bei den bisherigen Kulturhauptsädten identifiziert, darunter ein schlechtes Verständnis der europäischen Dimension, die langfristigen Auswirkungen, die in einigen Städten hinter den Erwartungen zurückblieben, den Mangel an Wissensaustausch zwischen den gewählten Städten und das Fehlen von Instrumenten zur Messung der Auswirkungen. Der neue rechtliche Rahmen verpflichtet zur Stärkung der digitalen und innovatorischen Fähigkeiten der Kultursektoren, zur Schaffung von Verbindungen zwischen Kultur und anderen Sektoren wie Bildung, Umwelt und nachhaltigem Tourismus sowie zur Förderung der sozialen Inklusion und der Chancengleichheit.
Die Initiative, die 1985 mit Athen begann und Lissabon 1994, Porto 2001 und Guimarães 2012 auf die Landkarte brachte, unterliegt nun einer stärkeren Zentralisierung der Kommunikation durch Brüssel, das die Aktivitäten koordinieren möchte, um die dauerhafte Wirkung der Veranstaltung zu maximieren und die künstlerische Unabhängigkeit der gewählten Städte zu gewährleisten.




