Wenn Sie auf den Elektriker gewartet haben und niemand erschienen ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von 20 Euro. Gemäß der Regulierungsbehörde für Energiedienstleistungen (ERSE) führt das Versäumnis eines vereinbarten Besuchs durch den Betreiber des Stromverteilernetzes, sei es durch Nichterscheinen am vereinbarten Datum oder im vereinbarten Zeitfenster, zu dieser Zahlung, die über die Rechnung des Energielieferanten erfolgt. Die Gutschrift muss in der ersten Rechnung angewendet werden, die nach 45 Tagen nach dem Vorfall oder nach Kenntnisnahme durch den Händler ausgestellt wird, unabhängig von einer Anforderung durch den Kunden.
Die Regelung gilt für Besuche des Netzbetreibers, die die Anwesenheit des Kunden erfordern und ein vereinbartes Startzeitfenster haben, und umfasst nicht jeden Elektriker, der für Hausarbeiten beauftragt wurde. Das Zeitfenster für den Besuchsbeginn darf zweieinhalb Stunden nicht überschreiten. Jede Partei kann den Termin bis 17 Uhr des vorherigen Werktags absagen oder verschieben, und die Nichteinhaltung dieser Frist durch den Betreiber oder Händler berechtigt ebenfalls zur Entschädigung.
Die Vereinbarung funktioniert in beide Richtungen: Wenn der Techniker innerhalb des vereinbarten Zeitfensters erscheint und der Verbraucher abwesend ist, muss dieser möglicherweise 20 Euro über die Rechnung zahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen für außergewöhnliche Ereignisse oder Unmöglichkeit des unerlässlichen Zugangs zur Anlage, sofern diese nachgewiesen und ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Wenn die Entschädigung nicht auf der Rechnung erscheint, empfiehlt die ERSE, zunächst den Lieferanten über die im Vertrag angegebenen Kanäle zu kontaktieren, wobei der Termin anzugeben und die Situation zu erläutern ist. Erhält man keine Antwort oder ist die Lösung nicht zufriedenstellend, kann man das Elektronische Beschwerdebuch nutzen, das automatisch an die ERSE weitergeleitet wird, oder das Papier-Beschwerdebuch in Geschäften mit öffentlichem Kundenservice. Der Lieferant muss innerhalb von 15 Werktagen auf Beschwerden antworten.




