Das Oberste Bundesgericht (STF) entschied, eine Klage abzuschließen, die die Verwendung von Privatautos im praktischen Unterricht und bei der Fahrprüfung für den Erwerb des nationalen Führerscheins (CNH) in Frage stellte. Damit bleibt die Resolution des Nationalen Straßenverkehrsrats (Contran) gültig, die es dem Kandidaten erlaubt, sein eigenes Fahrzeug während der praktischen Prüfung zu fahren.
Die Klage wurde von der Nationalen Föderation der Gütertransport- und Logistikunternehmen (FNTTL) eingereicht, die die Möglichkeit bestritt, Privatautos ohne Anpassungen oder Änderungen im Unterricht und in der Prüfung zu verwenden. Die Organisation argumentierte, dass diese Maßnahme nicht mit dem brasilianischen Straßenverkehrsgesetz (CTB) vereinbar wäre.
Richterin Carmen Lúcia, Berichterstatterin des Falls am STF, zufolge wäre es notwendig zu überprüfen, ob die Resolution mit anderen geltenden Gesetzen übereinstimmt. Dennoch wurde die Klage abgeschlossen, ohne dass eine eingehende Prüfung der eigentlichen Streitfrage stattfand.
Mit der Entscheidung können Führerscheinanwärter weiterhin ihre eigenen Fahrzeuge sowohl im praktischen Unterricht als auch bei der Fahrprüfung verwenden, ohne dass spezifische Anpassungen erforderlich sind.




