Die Regulierungsbehörde für Kommunikation (ERC) hat beschlossen, dass die Umstrukturierung der portugiesischen Nachrichtenagentur Lus(a nicht dem geltenden Rechtsrahmen für öffentliche Medien entspricht, und warnt, dass die festgestellten Mängel schwerwiegende Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Agentur und die externe Wahrnehmung ihrer Unabhängigkeit gegenüber der politischen Macht haben werden. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde resultiert aus einer Beschwerde, die am 13. April von der Journalistenunion eingereicht wurde, die die vom Staat als alleinigem Aktionär geförderte Satzungsänderung anfocht.
Das Kernstück der regulatorischen Beanstandung betrifft den Ernennungsprozess des Managementteams und die Verschiebung der Inkraftsetzung präventiver Schutzmaßnahmen. Die Regierung hatte einen Beratungsausschuss als Mechanismus zum Schutz vor Politisierung der Agentur geschaffen, doch die ERC stellte fest, dass der Aktionärsbeschluss die bindende Wirkung dieses Gutachtens auf die Ernennung der Geschäftsführung für 2030-2033 verschoben hat. Somit wurden die drei geschäftsführenden Administratoren am Vorabend der obligatorischen Gutachtenpflicht für die Amtszeit 2026-2029 ernannt, was eine Situation unmittelbarer institutioneller Schutzlosigkeit schafft.
Auf juristischer Ebene argumentiert die Regulierungsbehörde, dass der Schutz der informativen Unabhängigkeit gegenüber der Regierung in den Zuständigkeitsbereich des Parlamentsgesetzes fällt und ein staatlicher Beschluss kein geeignetes Instrument für solche Regelungen ist. Die ERC identifiziert darüber hinaus Schwächen in der parlamentarischen Kontrolle und ist der Ansicht, dass die Anhörung des höchsten redaktionellen Verantwortlichen vor einem Parlamentsausschuss keine tatsächliche normative Wirkung hat.
Zusätzlich zur Intervention bei der Regulierungsbehörde hat die Journalistenunion formell den Bürgerbeauftragten eingeschaltet und beruft sich auf die Verletzung verfassungsrechtlicher Bestimmungen zur Informationsfreiheit. Die Gewerkschaftsstruktur hatte gewarnt, dass das neue Modell mit drei Administratoren, die alle durch direkte staatliche Ernennung bestellt werden, keine transparenten Auswahlkriterien gewährleistet noch das erforderliche öffentliche Kontrollverfahren sicherstellt.




