Die Regulierungsbehörde für Kommunikation (ERC) ist der Ansicht, dass die Umstrukturierung der Nachrichtenagentur Lus...
Am 13. April reichte die Gewerkschaft der Journalisten eine Beschwerde bei der ERC gegen die neuen Satzungen der Lus...
Die ERC betont, dass die Änderung der Satzungen verfassungsrechtlich vorgeschriebene Gesetzesmaterie ist und der Beschluss des Staates nicht als ausreichendes Instrument für diese Normierung erscheint. Der angekündigte Beratende Ausschuss, der als Minderungsmechanismus dienen sollte, wurde auf die Wahl des nächsten Verwaltungsrats (2030-2033) verschoben, was Lus während der laufenden Amtszeit (2026-2029) ungeschützt lässt. Die drei geschäftsführenden Verwalter wurden außerdem am Tag vor Inkrafttreten der Verpflichtung zur vorherigen Stellungnahme des Beratenden Ausschusses ernannt.
Zusätzlich zur Beschwerde bei der ERC reichte die Gewerkschaft der Journalisten auch eine Eingabe beim Bürgerbeauftragten gegen die Regierung ein und argumentierte, dass die neuen Satzungen verfassungsrechtliche Grundsätze der Informationsfreiheit gefährden.




