Die Regulierungsbehörde für Kommunikation (ERC) vertrat die Ansicht, dass die Umstrukturierung der Nachrichtenagentur Lusа nicht dem geltenden Rechtsrahmen noch den bewährten Praktiken für den unabhängigen Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsmediums entspricht. In dem heute veröffentlichten Beschluss warnte die Aufsichtsbehörde, dass diese Nichtkonformität erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung - national, europäisch und international - über die Unabhängigkeitsgrade der Lusа gegenüber der politischen Macht haben wird.
Die Gewerkschaft der Journalisten reichte am 13. April eine Beschwerde bei der ERC über die neuen Statuten der Lusа ein und argumentierte, dass diese das Governance-Modell veränderten und die Risiken externer Einflussnahme verschärften, insbesondere durch politische Einflussnahme und Kontrolle über die redaktionelle Linie. Die Gewerkschaft wies darauf hin, dass die neuen Statuten die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats auf drei erhöhten, die alle von der Regierung im Namen des alleinigen Aktionärs, des Staates, ernannt wurden, ohne Garantien für transparente Kriterien oder umfassende öffentliche Kontrolle.
Die ERC vertrat die Ansicht, dass die Änderung der Statuten ein der Verfassung vorbehaltenes Gesetzgebungsgebiet darstellt und der Beschluss des Staates nicht als ausreichendes Instrument für diese Normierung erscheint. Die Aufsichtsbehörde stellte außerdem fest, dass die Anwendung des Beratenden Rates, der als Mechanismus zur Risikominderung der Politisierung vorgestellt wurde, auf die Wahl des nächsten Verwaltungsrats (2030-2033) verschoben wurde, wodurch die laufende vierjährige Amtszeit (2026-2029) ungeschützt bleibt. Die drei geschäftsführenden Administratoren wurden am Tag vor Inkrafttreten der Pflicht zur vorherigen Stellungnahme des Beratenden Rates gewählt.
Neben der Beschwerde bei der ERC reichte die Gewerkschaft der Journalisten auch eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten gegen die Regierung ein, weil sie der Ansicht ist, dass die neuen Statuten der Lusа Verfassungsprinzipien der Informationsfreiheit gefährden.




