Das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium haben eine gemeinsame Verordnung unterzeichnet, die festlegt, dass Entschädigungen für Angriffe des Iberischen Wolfes innerhalb von maximal 20 Tagen gezahlt werden. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Entschädigung für die Eigentümer betroffener Tiere zu beschleunigen.
Die Verordnung, unterzeichnet vom Landwirtschaftsminister und der Umweltministerin, ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die wiederkehrenden Beschwerden über Verzögerungen bei der Auszahlung der Entschädigungen zu lösen.
Der Iberische Wolf ist eine geschützte Art in Portugal, was zu Konflikten mit Landwirten und Viehzüchtern geführt hat, deren Betriebe regelmäßigen Angriffen ausgesetzt sind. Die neue Regulierung entsteht als Reaktion auf diese Spannungen zwischen dem Artenschutz und der landwirtschaftlichen Tätigkeit.




