Das Oberste Gericht (STJ) prüft am heutigen Mittwoch (9. Tag) nachmittags acht Einsprüche, eine Art von Rechtsmittel, zum Thema 1.124. Dieses Thema befasst sich mit der Möglichkeit, Anträge, die administrativ vom INSS abgelehnt wurden, wenn neue Dokumente von den Versicherten vorgelegt wurden, vor Gericht zu bringen. Die vom Gericht getroffene Entscheidung wird für alle ähnlichen Fälle im Land gelten.
Das Thema 1.124 wurde 2025 entschieden und etablierte wichtige Richtlinien für Rentner und Pensionisten, die gegen den INSS wegen der Gewährung oder Überprüfung einer Sozialleistung klagen. Die Entscheidung definierte Orientierungshilfen darüber, wie die Gerichte diese Verfahren behandeln sollen.
Die geprüften Einsprüche zielen darauf ab, das Verfahren zu klären, das angewendet werden soll, wenn der Begünstigte nach einer negativen Antwort des INSS neue Dokumente vorlegt. Die zentrale Frage ist zu bestimmen, ob der Versicherte zum Amt zurückkehren und den Antrag erneut stellen muss, ob er Anspruch darauf hat, die Leistungen ab dem Gerichtsverfahren zu erhalten, oder ob sein Recht bereits ab dem ersten Zeitpunkt gewährleistet werden soll, als er den Verwaltungsantrag einreichte.




