Der Europäische Rechnungshof vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen des REPowerEU-Programms die europäische Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen verringert haben, aber wenig zur Entwicklung sauberer Energien beigetragen haben. Die Prüfung zeigt, dass nur drei Mitgliedstaaten — Ungarn, die Niederlande und Portugal — klare Verbindungen zu allen Maßnahmen der REPowerEU-Kapitel in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen hergestellt haben und dass nur 35 % der Maßnahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, die in den REPowerEU-Kapiteln enthalten sind, in den endgültigen Fassungen dieser Pläne erwähnt werden. Dem Rechnungshof zufolge bestehen weiterhin wichtige Herausforderungen, da weiterhin indirekt über Drittländer russisches Erdöl in die EU gelangte und einige Mitgliedstaaten weiterhin beträchtliche Mengen an Erdgas einführen. Die Verordnung enthält keine Bestimmungen, die direkte Sanktionen gegen Mitgliedstaaten vorsehen, die das Verbot nicht einhalten.
Der Rechnungshof schlägt vor, dass die Europäische Kommission sicherstellt, dass die Maßnahmen klare und ergebnisorientierte Ziele umfassen, die ausdrücklich mit den Zielen für saubere Energie und den Zielen für den Ausbau des Netzes verknüpft sind, gestützt durch realistische Zeitpläne und eine ausreichende Finanzierung für die Nachverfolgung. Das Gericht empfiehlt ferner, dass die Gemeinschaftsbehörde klar und quantifizierbar genug definierte Leistungsindikatoren festlegt. Von den 300 Milliarden Euro, die für REPowerEU zur Verfügung standen, waren bis April vergangenen Jahres nur 18 % dieses Betrags in Höhe von 54,3 Milliarden Euro bereitgestellt worden.
Die Europäische Kommission




