Der Oberste Gerichtshof entschied, den von der Nationalen Behörde für Ergänzungsgesundheit genehmigten Anpassungsindex auf einen betrieblichen Gruppenvertrag anzuwenden, der von einem Unternehmen zur Absicherung von Mitgliedern derselben Familie abgeschlossen wurde. Die Entscheidung erging im Rahmen der Berufung Nr. 2.228.444-SP, die am 24. August 2026 im Nationalen Elektronischen Justizblatt veröffentlicht wurde.
Das Gericht war der Ansicht, dass angesichts der Vertragsmerkmale und des Fehlens eines technischen Nachweises für die schadenbasierten Anpassungen die jährlichen von der ANS für Einzel- und Familienpläne festgelegten Indizes angewendet werden sollten. Das Gericht erklärte außerdem die einseitige Vertragskündigung ohne sachlichen Grund für unwirksam.
In dem untersuchten Fall focht ein beauftragendes Unternehmen die von dem Betreiber auf einen betrieblichen Gruppenvertrag angewandten Anpassungen gerichtlich an. In erster Instanz hatte das Gericht bereits die Ersetzung der zwischen 2016 und 2021 vorgenommenen Anpassungen durch die von der ANS festgelegten Indizes angeordnet.




