Die Staatsanwaltschaft von Gondomar beantragte und erwirkte die Untersuchungshaft eines Mannes, der verdächtigt wird, seine Partnerin häuslicher Gewalt beschuldigt zu haben. Die Entscheidung wurde im Rahmen eines Strafverfahrens getroffen, das sich noch in der Ermittlungsphase befindet.
Der Verdächtige war bereits zuvor wegen ähnlicher Straftaten verurteilt worden, das heißt wegen häuslicher Gewalt. Darüber hinaus verbüßte er auch eine Freiheitsstrafe wegen Drogenhandels.
Die Behörden waren der Ansicht, dass ausreichende Verdachtsmomente vorlagen, um die schwerwiegendste Maßnahme der Freiheitsbeschränkung zu rechtfertigen, und ordneten die Untersuchungshaft des Beschuldigten an.
Der Mann war somit verpflichtet, während des laufenden Verfahrens in Haft zu bleiben und konnte nicht von alternativen Maßnahmen zur Bewahrung der Freiheit profitieren.




