Der Mindestlohn auf dem portugiesischen Festland ist 2026 um 50 Euro gestiegen und beträgt nun 920 Euro brutto monatlich, gegenüber 870 Euro zuvor. Dieser Betrag gilt seit dem 1. Januar 2026 gemäß dem Dekret-Gesetz Nr. 139/2025 vom 29. Dezember. Das ist der Mindestbetrag, der Arbeitnehmern monatlich garantiert wird, und gilt anteilig für Teilzeitverträge. In den autonomen Regionen sind die Beträge höher: Auf den Azoren beträgt die garantierte monatliche Mindestvergütung 966 Euro und auf Madeira 980 Euro.
Die 920 Euro sind ein Bruttobetrag vor Abzügen. Der Sozialversicherungsbeitrag beläuft sich auf 11%, also 101,20 Euro vom Mindestlohn. Die Quellensteuertabellen für 2026 sehen einen Steuersatz von 0% für eine monatliche Vergütung von 920 Euro vor. Somit erhält ein Arbeitnehmer nach Abzug der Sozialversicherung etwa 818,80 Euro netto monatlich, ohne Berücksichtigung der Einkommensteuer.
Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden beträgt der Bruttostundenlohn 5,31 Euro, berechnet nach der im Arbeitsgesetz vorgesehenen Formel. Ein Vollzeitbeschäftigter, der ein ganzes Jahr lang den Mindestlohn erhält, bekommt 14 Monats




