Die Gewerkschaft der Flugbegleiter hat bei der Arbeitsbedingungsbehörde eine neue Beschwerde gegen EasyJet eingereicht. Die Klage erfolgt im Anschluss an die Ersetzung von Arbeitnehmern während des Streiks im Juni, der bereits der dritte durchgeführte Streik war.
Die Führung des SNPVAC, die Nationale Gewerkschaft des zivilen Luftfahrtpersonals, erwägt, ein Verfahren gegen die Fluggesellschaft einzuleiten. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass EasyJet gegen die Regeln verstoßen hat, indem es die streikenden Arbeitnehmer ersetzte.
Das Unternehmen EasyJet weist alle Anschuldigungen zurück und vertritt die Ansicht, dass es im Rahmen der Legalität gehandelt hat. Das Unternehmen hat jedoch nicht näher erläutert, worauf seine Verteidigung beruht.




