Anacom verhängte erneut eine Geldstrafe von 187.500 Euro gegen Meo, nachdem ein vorsätzlicher Verstoß gegen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Installation von Telekommunikationsinfrastruktur festgestellt wurde. Die Entscheidung erging im Anschluss an zwei separate Verfahren.
Die Regulierungsbehörde stellte fest, dass Meo die im Rahmen der Infrastrukturinstallation auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, und betrachtete den Verstoß als vorsätzlich begangen, das heißt mit Absicht.
Meo hat die Entscheidung gerichtlich angefochten, was seiner üblichen Praxis entspricht, wenn Verurteilungen durch die Anacom ausgesprochen werden. Das Unternehmen hat Rechtsmittel eingelegt, um die verhängte Sanktion anzufechten.




