Der Präsident des Obersten Gerichtshofs (STF), Edson Fachin, gab eine Frist von 72 Stunden vor, innerhalb derer sich der Minister André Mendonça zu einem Antrag der Bundesanwaltschaft (AGU) äußern soll. Der Antrag richtet sich gegen Mendonças Entscheidung, den Generaldirektor der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, und den Direktor der Polizeilichen Intelligenz der Behörde, Leandro Almada, präventiv zu versetzen.
Die Verfügung wurde am Dienstag unterzeichnet. Fachin bestimmte, dass nach der Stellungnahme von Mendonça der Fall zur Prüfung an die Präsidentschaft des STF zurückgeleitet werden soll. Der Antrag wurde von der AGU Stunden nach Mendonças Entscheidung eingereicht.
In ihrem Rechtsmittel wies die Union auf einen Widerspruch im Umgang des Ministers mit dem Fall hin. Die AGU wies darauf hin, dass Mendonça selbst zuvor angedeutet hatte, dass die Angelegenheit eine Prüfung durch das Plenum des STF erfordere, jedoch anschließend die Versetzungen dem Votum der Zweiten Kammer vorlegte.
Die AGU argumentierte außerdem, dass Mendonça einem Verfahren zuvorgekommen sei, das von Fachin bereits zur Untersuchung derselben Tatsachen eröffnet worden war. In der vergangenen Woche hatte der Präsident des STF eine Untersuchung zu der Operation eingeleitet, die zur Versetzung der Direktoren der Bundespolizei führte.




