Die Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Pensionsfonds (ASF) ist 2025 eingeschritten, um die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung für 17 Fahrzeuge zu gewährleisten, nachdem diese von den Versicherungsgesellschaften wiederholt abgelehnt worden waren. Diese Zahl entspricht einem Anstieg von rund 42% gegenüber den 12 Fällen, die sowohl 2023 als auch 2024 verzeichnet wurden, gemäß dem Regulierungs- und Aufsichtsbericht über das Marktverhalten der ASF.
Der Eingreifmechanismus, bezeichnet als Platzierung der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung, wird aktiviert, wenn Versicherungen die Deckung mindestens dreimal ablehnen. Es handelt sich um eine Lösung letzten Endes, um zu verhindern, dass Fahrzeuge nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen können, wobei der Antragsteller Ablehnungsnachweise von mindestens drei verschiedenen Versicherern vorlegen muss.
Die Ablehnungen der Deckung basieren auf der Bewertung des Risikos des Fahrers und des Fahrzeugs, wobei hauptsächlich auf die Schadenvergangenheitserklärung zurückgegriffen wird, ein von der ASF reguliertes Dokument, das den Werdegang des Kunden detailliert auflistet, einschließlich früherer Policen, Deckungszeiträume, Schäden mit Verantwortung des Versicherten und die Einstufung im Bonus-Malus-System. Wenn der Kunde bereits dem eigenen Bestand der Gesellschaft angehörte, verfügt der Versicherer über noch detailliertere Daten, wie die Schadenhäufigkeit und die gezahlten Entschädigungsbeträge.
Wenn die Aufsichtsbehörde eingeschaltet wird, wird die Annahmepflicht durch eine jährliche Rangfolgetabelle zugewiesen, die von der ASF auf der Grundlage des Prämienvolumens und des Marktanteils der Gesellschaften erstellt wird. Jeder Versicherer erhält einen jährlichen proportionalen Anteil an SORCA-Verträgen, doch beschränkt sich die auferlegte Deckung strikt auf die obligatorische Haftpflichtversicherung für Drittschäden, ohne optionale Deckungen wie eigene Schäden, Glasbruch oder Reiseassistance einzuschließen.




