Die Zweite Kammer des Obersten Bundesgerichts (STF) wird in einer Sitzung am Dienstag die Entscheidung des Ministers André Mendonça analysieren, die die Amtsenthebung des Generaldirektors der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, bestimmte. Die Zweite Kammer setzt sich aus den Ministern Luiz Fux, der den Senat leitet, Gilmar Mendes, Dias Toffoli, Nunes Marques und dem genannten Mendonça als Berichterstatter des Falls zusammen.
Mendonça erklärte, Ziel eines systematischen und illegalen Monitorings durch den Geheimdienstbereich der Bundespolizei gewesen zu sein, das mehr als einen Monat andauerte. Der Minister listete sechs Berichte auf, die zwischen dem 3. und 31. August erstellt wurden und Analysen über seine Tätigkeit sowie über seine Beziehung zum Generaladvokaten der Union, Jorge Messias, enthielten.
In der Entscheidung, in der er Dokumente aus der Geheimdienstabteilung der Bundespolizei analysiert, behauptet Mendonça, dass das Material die Durchführung von Monitoring und gezielter Datenerhebung sowohl über ihn als auch über Messias offenbare. Auf Grundlage dieser Feststellungen bestimmte der Minister die Amtsenthebung von Andrei Rodrigues vom Amt des Generaldirektors der Bundespolizei.




