Der spanische Oberste Gerichtshof, vertreten durch die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten, beschloss, die Wahlwirkungen des sogenannten „Enkelgesetzes" auszusetzen, das die Verleihung der spanischen Staatsbürgerschaft an die Nachkommen spanischer Exilanten im Ausland ermöglichte. Dieser Beschluss erging im Zusammenhang mit einer von der Partei Vox und der Organisation Iustitia Europa eingereichten Beschwerde.
Der Oberste Gerichtshof entsprach jedoch nicht vollständig den von diesen Organisationen beantragten Maßnahmen, die eine Vergrößerung des Wählerverzeichnisses verhindern und das Wahlrecht aus der Verleihung der spanischen Staatsbürgerschaft gemäß diesem Gesetz vereiteln wollten.
Die Aussetzung gilt nicht für Personen, die von den Konsulatsbehörden eine Bescheinigung erhalten, die ihre Eigenschaft als „außerhalb Spaniens Geborene, deren Vater oder Mutter, Großvater oder Großmutter ursprünglich Spanier waren und die ins Exil getrieben wurden", bestätigt.
Somit verpflichtet das Gericht die Konsulate, zu überprüfen und zu bescheinigen, dass die Antragsteller tatsächlich Nachkommen spanischer Exilanten sind, bevor




