Die Konsignationsmarge für Rentner und Bezieher von INSS-Renten ist nach dem Ablauf der Medida Provisória 1.355/2026 wieder auf 45% angestiegen. Diese Marge stellt die monatliche Einkommensgrenze dar, die die Versicherten für die Zahlung von Kreditraten aufwenden können, aufgeteilt in 35% für traditionelle Kredite und Finanzierungen mit Gehaltsabzug, 5% für konsignierte Kreditkarten und 5% für konsignierte Leistungskarten.
Die MP hatte diesen Prozentsatz auf 40% gesenkt, was in der Praxis den Gesamtwert des Kredits verringerte, den ein Begünstigter erhalten konnte. Der Text musste jedoch bis zum 31. August vom Nationalkongress genehmigt werden, um in Gesetz umgewandelt zu werden, was nicht geschah.
Mit dem Ablauf der Gültigkeit der Maßnahme kehrte die Marge auf die vorherigen 45% zurück. Nun ist es Aufgabe der Dataprev, dem für die Rentensysteme zuständigen Unternehmen, die erforderlichen Anpassungen zur Neuberechnung der Marge vorzunehmen, sobald Änderungen im Einkommensbelastungsanteil der Versicherten eintreten.
Das Benefício de Prestação Continuada (BPC/Loas) ist nicht in dieser Konsignationsmarge enthalten, das heißt, seine Begünstigten werden von dieser Regelung nicht erfasst.




