Deutschland verteidigte, dass die Waffenlieferungen an Israel die Regeln des Völkerrechts einhalten. Diese Position wurde im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens dargelegt.
Die deutsche Verteidigungsanwältin betonte, dass das Verfahren keine „klassische bilaterale Kontroverse" darstellt, und unterschied es damit von traditionellen Streitigkeiten zwischen zwei Staaten.
Der Fall dreht sich um die Frage der Waffenlieferungen Deutschlands an Israel, inmitten internationaler Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit solcher Transfers während bewaffneter Konflikte.




