Die Regierung und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben eine Vereinbarung zur Einrichtung einer Kreditlinie für Wohnraum getroffen. Diese Finanzierungslinie zielt darauf ab, Wohnungen zu unterstützen, die nicht vom Plan für wirtschaftliche Erholung und Resilienz (PRR) erfasst wurden.
Die Wohnungen, die über diese Kreditlinie finanziert werden sollen, sind bereits von den Gemeinden identifiziert worden. Die Identifizierung erfolgte durch die lokalen Wohnungsstrategien, die den Wohnungsbedarf jedes Gebiets kartieren.
Die Vereinbarung entsteht als Reaktion auf die Lücken, die der PRR hinterlassen hat, der nicht alle von den Gemeinden identifizierten Wohnungsbedürfnisse abdecken konnte. Diese Lösung ermöglicht nun die Fortsetzung von Wohnungsprojekten, die im ursprünglichen Programm nicht berücksichtigt wurden.




