Die obligatorische Erfassung biometrischer Daten aller Passagiere aus Ländern außerhalb der Europäischen Union ist an diesem Sonntag in Kraft getreten. Diese Maßnahme gilt für Grenzkontrollen an Flughäfen.
Die neue Verordnung gilt für alle Passagiere, die aus Drittländern in den europäischen Raum reisen. Zu den biometrischen Daten gehören typischerweise Fingerabdrücke und Gesichtsabbildungen.
Diese Initiative ist Teil der Verstärkung der Grenzkontrollen in der Europäischen Union und zielt darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und die Identifizierung von Reisenden zu verbessern, die in das europäische Territorium einreisen.
Die Maßnahme betrifft direkt nichteuropäische Passagiere, die an europäischen Flughäfen ankommen, die nun verpflichtet sind, ihre biometrischen Daten als Teil des Grenzkontrollprozesses anzugeben.




