Der Verfasser dieser Stellungnahme fordert formelle Klärung von der Jury des Stellenbesetzungsverfahrens für eine Stelle als Technischer Oberassistent im Bereich Soziale Arbeit der Câmara Municipal do Funchal. Die zentrale Frage betrifft die Formulierung von Punkt 8.2 der Bekanntmachung, der als Anforderung „Licenciatura oder ein höherer akademischer Grad im Bereich Soziale Arbeit" festlegt, eine Formulierung, die der Autor als mehrdeutig und potenziell ausschließend von Kandidaten betrachtet, die eigentlich einbezogen werden sollten.
Der Autor unterscheidet zwischen akademischer Qualifikation und beruflicher Qualifikation und betont, dass das Statut der Ordem dos Assistentes Sociais festlegt, dass die Ausübung des Berufs des Sozialarbeiters eine gültige Eintragung als ordentliches Mitglied der Ordem erfordert, einschließlich im öffentlichen Sektor. Er weist darauf hin, dass im Gegensatz zum Stellenbesetzungsverfahren für Technischen Oberassistenten – Psychologie, das von derselben Gemeinde durchgeführt wird, die Bekanntmachung für Soziale Arbeit diese berufliche Eintragung nicht ausdrücklich als Zulassungsvoraussetzung fordert.
Die Stellungnahme wirft auch Fragen zur Situation von Inhabern von Lizenziaturen in Sozialpolitik und Sozialer Arbeit auf, ältere Studiengänge, die in der Verordnung Nr. 581/2026 der Ordem dos Assistentes Sociais ausdrücklich für Eintragungszwecke vorgesehen sind, und stellt in Frage, warum diese Fachleute, sobald sie bereits bei der Ordem eingetragen sind, sich nicht auf die Stelle bewerben könnten. Gleiches gilt für Kandidaten mit einem Master- oder Doktorgrad in Sozialer Arbeit, deren Grundstudium in einem anderen Bereich lag.
Der Autor schließt mit der Bitte um formelle Klärung zu acht spezifischen Fragen, einschließlich ob die Eintragung bei der Ordem tatsächlich gefordert wird, zu welchem Zeitpunkt sie überprüft wird und welche objektive Begründung für die unterschiedliche Behandlung der beiden Stellenbesetzungsverfahren derselben Behörde besteht.




