Eine Mieterin in Spanien entdeckte, dass der Vermieter vier Videoüberwachungskameras im Inneren eines möbliert vermieteten Hauses installiert hatte, und zwar in Bereichen wie Küche, Eingang, Treppenhaus und Warmwasserbereiterbereich. Die Frau reichte nach Erhalt von SMS-Nachrichten von zwei Personen, die beschrieben, was sie durch die Kameras beobachteten, eine Beschwerde bei der Spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) ein. Obwohl der Eigentümer argumentierte, dass die Mieter durch eine Vertragsklausel von der Überwachung wussten, war die AEPD der Ansicht, dass dies die Datenverarbeitung nicht legitimiert, und stufte das Verhalten als grobe Fahrlässigkeit ein. Der Vermieter wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 € verurteilt und musste das gesamte Videoüberwachungssystem deinstallieren. Der Artikel analysiert auch, wie ein ähnlicher Fall in Portugal von der Nationalen Datenschutzkommission behandelt werden würde.
Postal do Algarve05.09.26, 18:20