Ein Arbeitnehmer in Spanien wurde disziplinarisch entlassen, weil er Künstliche Intelligenz ohne Genehmigung des Unternehmens nutzte, während der Arbeitszeit für andere Unternehmen arbeitete und Fristen aufgrund fehlender Motivation nicht einhielt. Der Fall gelangte vor den Obersten Gerichtshof von Kastilien und León, der die Entlassung bestätigte.
Das Gericht urteilte, dass die Nutzung von KI-Tools ohne Genehmigung gegen die internen Unternehmensrichtlinien verstieß und die Datensicherheit der Organisation gefährdete. Darüber hinaus führte der Arbeitnehmer Aktivitäten für andere Unternehmen durch, was einen Interessenkonflikt und einen Verstoß gegen die Pflicht zur ausschließlichen Bindung darstellte.
Die Nichteinhaltung von Arbeitsfristen wurde ebenfalls als Grund für die Entlassung angeführt, wobei das Gericht betonte, dass die Begründung des Arbeitnehmers, er habe „keine Lust gehabt", keinen gültigen Grund für die Nichterfüllung seiner beruflichen Verpflichtungen darstellte.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Kastilien und León bestätigte die disziplinarische Entlassung in vollem Umfang und stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Vertragsauflösung aus Gründen, die dem Arbeitnehmer zuzuschreiben sind, erfüllt waren.



