Die Sozialversicherung kann gezahlte Renten überprüfen, aussetzen und die Rückerstattung unrechtmäßig gezahlter Beträge fordern, selbst wenn keine Täuschungsabsicht vorlag. Gemäß dem Dekret-Gesetz Nr. 133/88 wird der Begünstigte, wenn eine Zahlung ohne Anspruch festgestellt wird, benachrichtigt, um sich zu äußern, kann die Zahlung während der Überprüfung ausgesetzt werden und erhält bei bestätigter Schuld Angaben zu den Beträgen und den Rückerstattungsmodalitäten. Die Rückerstattung kann direkt, durch Verrechnung mit anderen Leistungen oder in Raten erfolgen, wobei ein begründeter Antrag innerhalb von 30 Tagen gestellt werden muss.
Es gibt spezifische Regeln zur Kumulation von Renten mit Arbeitseinkommen und anderen Sozialleistungen. Die Altersrente kann grundsätzlich mit Arbeit kumuliert werden, es gibt jedoch Ausnahmen wie die Rente aus der Umwandlung einer absoluten Invalidität. Vorzeitige Renten unterliegen während drei Jahren Einschränkungen und erlauben keine Arbeit beim selben Arbeitgeber. Darüber hinaus darf die Altersrente nicht mit Arbeitslosenleistungen kumuliert werden, gemäß dem Dekret-Gesetz Nr. 220/2006.
Invaliditätsrenten haben eigene Regeln: die relative Invalidität erlaubt Arbeit mit Einkommensgrenzen, während die absolute Invalidität keine berufliche Tätigkeit erlaubt. Bei Verstoß kann der Rentenverlust, die Rückerstattung der Beträge und eine erneute Invaliditätsbegutachtung erfolgen. Wer im Ausland wohnt, muss ebenfalls die Lebensnachweispflicht erfüllen, bei Androhung der Zahlungsaussetzung.
Wenn der Rentner verstirbt, endet die Rente am Ende dieses Monats, und zu Unrecht gezahlte Beträge nach dem Tod können vom Nachlass oder von Mitinhabern des Bankkontos zurückgefordert werden. Das Geben falscher Informationen oder das Verschweigen relevanter Tatsachen verschärft die Konsequenzen, mit Bußgeldern zwischen 50 und 350 Euro, die auf das Doppelte erhöht werden, wenn sie zu unrechtmäßigen Zahlungen führen. Beim Erhalt einer Rückzahlungsaufforderung sollte der Begünstigte alle Daten überprüfen, sich innerhalb der Fristen äußern und bei Bedarf eine Ratenzahlung beantragen.




