Ein 62-jähriger Arbeitnehmer mit mehr als zehn Jahren Betriebszugehörigkeit in einem Supermarkt in Siena, Italien, wurde nach einem „Mystery-Shopping"-Test am 27. Oktober entlassen. Während der Bewertung platzierten eigens beauftragte Testkunden Produkte versteckt in einem Einkaufswagen, zwischen Bierkästen. Der Mitarbeiter konnte die Artikel beim Durchlaufen der Kasse nicht erkennen und wurde anschließend mit dem Ergebnis konfrontiert, was disziplinarische Konsequenzen und die sofortige Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zur Folge hatte.
Der Fall erlangte besondere Bedeutung, weil der Arbeitnehmer auch als Gewerkschaftsvertreter tätig ist. Seit dem Vorfall ist er von der Arbeit freigestellt, was sich erheblich auf die wirtschaftliche Situation seiner Familie ausgewirkt hat. Der Mitarbeiter gibt an, dass er in der Vergangenheit bereits einer ähnlichen Bewertung unterzogen wurde, ohne Probleme zu haben, und ist der Ansicht, dass die Artikel absichtlich an einer besonders schwer einsehbaren Stelle platziert wurden.
Der Fall wird von der Gewerkschaft Filcams CGIL verfolgt, die die Transparenz und die von der Firma für diese Art von Bewertungen angewandten Kriterien hinterfragt. Die Gewerkschaft vertritt die Ansicht, dass es keine klaren Regeln bezüglich der Konsequenzen eines möglichen Versagens gibt, und vermutet, dass diese Tests möglicherweise häufiger gegen Arbeitnehmer mit höherer Betriebszugehörigkeit eingesetzt werden, deren Verträge höhere Kosten verursachen. Die Organisation beabsichtigt, sich mit der Geschäftsführung zu treffen, um die Umstände der Entlassung zu klären, und sucht nach einer Lösung, die dem Arbeitnehmer die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz ermöglicht. Sie droht mit härteren Protestmaßnahmen, einschließlich Aktionen in Geschäften und einem möglichen regionalen Streik.
Der Artikel weist ferner darauf hin, dass „Mystery-Shopping"-Tests in Portugal zwar nicht verboten sind, ihr Einsatz als Grundlage für arbeitsrechtliche Sanktionen jedoch die durch die Gesetzgebung und die Rechte der Arbeitnehmer gesetzten Grenzen einhalten müsste, insbesondere wenn Gewerkschaftsvertreter betroffen sind, die einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen. Das italienische Unternehmen wurde um Stellungnahme gebeten, hat sich jedoch entschieden, die Situation nicht öffentlich zu kommentieren.




