Das Strafgericht von Lissabon lehnte eine Verfügung des ehemaligen nationalen Direktors der Polícia Judiciária, Luís Neves, ab, in der er Dutzende von Gegenständen, die in einem Großverfahren wegen Drogenhandels beschlagnahmt worden waren, für den operativen Einsatz der PJ beanspruchte. Die Richterin erklärte die Verfügung für nichtig, die Gegenstände wie Sofas, Fitnessstudioausrüstung und Fernseher umfasste.
Luís Neves, bekannt als Xuxas, unterzeichnete die Verfügung, um diese Gegenstände für die PJ zu beanspruchen, aber die Verteidigung der Angeklagten stellte die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung in Frage. Die Polícia Judiciária bestätigte, dass sie die betreffenden Gegenstände weiterhin nutzt, trotz der gerichtlichen Entscheidung, die die Verfügung aufhob.
Die Verteidigung der Angeklagten im Drogenhandelsverfahren kündigte an, dass sie das Gericht um eine Überprüfung der Situation bitten wird, um die Rechtmäßigkeit der Nutzung dieser Gegenstände durch die PJ und die Umstände, die zur Aufhebung der Verfügung führten, zu klären.
Das Großverfahren umfasst schwerwiegende Anklagen wegen Drogenhandels, und die Frage der beschlagnahmten Gegenstände wurde zu einem neuen Streitpunkt zwischen den Parteien, wobei das Gericht nun gegen die Übertragung der Gegenstände für den operativen Einsatz durch die Polizei entschieden hat.




