In Portugal gibt es kein Höchstalter für das Führen von Personenkraftwagen der Kategorie B. Das Gesetz legt kein generelles Limit fest, ab dem man nicht mehr fahren darf, sondern definiert ein System der regelmäßigen Verlängerung basierend auf der Aufrechterhaltung der körperlichen, geistigen und psychischen Eignung des Fahrers, und nicht allein auf dem Alter. Die Verordnung gilt für Führerscheine der Gruppe 1, zu der die Kategorie B gehört.
Der Führerschein muss mit 70 Jahren erneuert werden und danach alle zwei Jahre, ohne dass ein spezifisches Limit mit 80 oder 90 Jahren festgelegt ist. Ab 60 Jahren wird ein elektronisches ärztliches Attest obligatorisch, das an das Institut für Mobilität und Transport übermittelt wird. Ab 70 Jahren ist, wenn die Beurteilung nicht vom Hausarzt durchgeführt wird, ein detaillierter Bericht über die klinische Vorgeschichte vorzulegen. Der Arzt kann auch kürzere Gültigkeitsfristen als zwei Jahre festlegen oder zusätzliche Untersuchungen und psychologische Bewertungen anfordern, wenn er es für notwendig hält. Eine Wiederholung der praktischen Fahrprüfung ist nicht erforderlich.
Es gibt jedoch Kategorien, für die das Gesetz Altersgrenzen vorschreibt. Die Führerscheine der Kategorien D1, D1E, D und DE, die für das Führen von Personentransportfahrzeugen bestimmt sind, verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Fahrer 67 Jahre alt wird, und können nicht verlängert werden. Auch für die Kategorie CE gibt es eine Einschränkung ab 67 Jahren, die das Führen von Fahrzeugen verbietet, deren zulässige Höchstmasse 20 Tonnen überschreitet.
Zusammenfassend kann eine Person mit 80 oder 90 Jahren in Portugal weiterhin legal einen privaten Pkw fahren, solange sie den Führerschein fristgerecht erneuert, die geltenden Einschränkungen einhält und als klinisch geeignet gilt. Die Kontrolle ab 70 Jahren erfolgt durch häufigere Verlängerungen und ärztliche Bewertungen, ohne dass das Alter allein die Fahrerlaubnis entzieht.




