Ein Bewohner einer Wohnanlage gewährte in seinem eigenen Haus Verdächtige, die verdächtigt werden, kriminellen Banden anzugehören und die wegen Diebstählen an diesem Ort ermittelt wurden, Unterschlupf. Laut Polizei schlugen die Personen dem Bewohner die Begleichung einer Schuld im Austausch für seine Mitwirkung bei den kriminellen Handlungen vor.
Die Vereinbarung sah vor, dass der Bewohner die Diebstähle in der Wohnanlage erleichterte, indem er Informationen und Zugang zu den Wohnungen anbot. Die Familie des Bewohners hatte keine Kenntnis von seiner Verwicklung mit den Verdächtigen noch von den im Ort begangenen kriminellen Handlungen.




