Ein 18-Jähriger wurde in U-Haft genommen wegen des Verdachts auf Sexualstraftaten gegen seine minderjährige Schwester. Der Festgenommene ist Schüler einer Berufsschule im Landesinneren.
Die Straftaten sollen während der Schulferien begangen worden sein, als sich der junge Mann zu Hause aufhielt. Die Behörden erfuhren von der Situation und leiteten Ermittlungen ein.
Die Staatsanwaltschaft beantragte die schwerste Maßnahme, da sie die Unterbringung des jungen Mannes zum Schutz des minderjährigen Opfers für notwendig hielt. Das Gericht entschied sich für die U-Haft des Beschuldigten.




