Richter José Luis Calama, Ermittlungsrichter im Fall Zapatero, wies in einer Verfügung vom 4. September den von dem Anwalt des ehemaligen Ministerpräsidenten eingereichten Nichtigkeitsantrag zurück. Der Antrag zielte darauf ab, die frühere Entscheidung einer Richterin anzufechten, sich für befangen zu erklären.
Richter Calama war der Ansicht, dass die Entscheidung der Inhaberin der Platznummer 15 der Instruktionsabteilung des Gerichts erster Instanz von Madrid, María Esperanza Collazos, sich zugunsten der Audiencia Nacional für befangen zu erklären, "mit den gesetzlichen Regeln zur Zuständigkeit und Verteilung in Einklang stand".
In der Verfügung wird ferner festgestellt, dass diese Entscheidung "keinen Verfahrensverstoß verursachte, der den geltend gemachten Grundrechtsanspruch hätte beeinträchtigen können". Der Fall wird daher weiterhin von Richter Calama bei der Audiencia Nacional bearbeitet.




