Das Ministério Público Federal legte dem Superior Tribunal de Justiça eine Stellungnahme vor, in der es vertrat, dass die Kurzzeitvermietung, einschließlich über digitale Plattformen, als Wohnaktivität gilt.
Das MPF argumentiert, dass eventuelle Einschränkungen für diese Art der Vermietung in Eigentümergemeinschaften von einem ausdrücklichen Verbot in der Satzung des Gebäudes abhängen.
Die Stellungnahme wurde am Freitag (28.) vorgelegt und stellt ein neues Kapitel im Streit über die Kurzzeitvermietung in Eigentümergemeinschaften dar.
Der Beitrag war exklusiv für Abonnenten zugänglich.




