Die brasilianische Regierung erklärte, dass es vor den Einschränkungen für tierische Eiweißprodukte an einem vorherigen Dialog mit der Europäischen Union mangelte. Die Position ist in einer gemeinsamen Erklärung des Außenministeriums und des Ministeriums für Landwirtschaft und Viehzucht enthalten, die an dem Tag veröffentlicht wurde, an dem die europäischen Einschränkungen basierend auf den Regeln zur Verwendung von antimikrobiellen Mitteln in Kraft traten.
Nach Angaben der brasilianischen Exekutive könnte das Land seit der europäischen Entscheidung zur Einführung der Einschränkungen Gegenseitigkeitsmaßnahmen anwenden, falls keine zufriedenstellende Lösung für die Handelsfrage gefunden wird. Die Warnung vor Gegenseitigkeit erfolgt als Antwort auf die von der EU auferlegten Handelsbarrieren.
Die europäischen Einschränkungen traten an demselben Tag in Kraft, an dem die brasilianische Regierung die gemeinsame Erklärung herausgab. Die Maßnahme der EU basiert auf Regeln zur Verwendung von antimikrobiellen Mitteln in der Produktion von tierischem Eiweiß für den europäischen Markt.
Brasilien äußerte Unzufriedenheit über das Fehlen einer vorherigen Konsultation durch den europäischen Block vor der Umsetzung der neuen Regeln. Die Exekutive erwartet mögliche Verhandlungen zur Beilegung der Handelsstreitigkeit und behält sich die Möglichkeit einer Vergeltung vor, falls die Gespräche nicht zufriedenstellend verlaufen.



