Das Grundgesetz, das die deutsche Verfassung darstellt, enthält Mechanismen zum Schutz der Demokratie vor internen Bedrohungen, das heißt gegen die eigenen demokratischen Akteure, die versuchen könnten, das System zu untergraben.
Der Artikel deutet jedoch darauf hin, dass diese Schutzmaßnahmen nicht in gleichem Maße gegen externe Bedrohungen des demokratischen Systems wirksam sind.
Der Text weist darauf hin, dass eine Schwachstelle in Bezug auf die Verteidigung gegen äußere Feinde besteht, eine Flanke, die exponiert bleibt.
Diese Exposition wird besonders problematisch, wenn die Bedrohung hybrider Natur ist und Elemente von Krieg und Frieden auf eine Weise kombiniert, die eine kategorische Einordnung und Bekämpfung mit den traditionellen Instrumenten des demokratischen Schutzes erschwert.




