Der Artikel warnt vor den Risiken einer Rücknahme eines ausstehenden Asylantrags bei gleichzeitigem Antrag auf Daueraufenthalt durch Eheschließung mit einem US-Bürger. Gemäß der im Februar 2025 veröffentlichten NTA-Ausstellungsrichtlinie des USCIS gehört die Rücknahme eines Asylantrags zu den besonderen Umständen, unter denen die Behörde einen NTA ausstellen kann, was ein Abschiebeverfahren einleitet. Der Text hebt hervor, dass die beiden Verfahren – Asyl und Statusanpassung durch Ehe – nebeneinander bestehen können, jedoch eigene Regeln und unterschiedliche Konsequenzen haben, je nach Einreiseart in die USA, Migrationsgeschichte und Stadium jedes Verfahrens. Die Empfehlung lautet, dass jede Entscheidung über eine Asylrücknahme erst nach Rücksprache mit einem zugelassenen Einwanderungsanwalt getroffen werden sollte, da ein ausstehender Antrag keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus darstellt und die Rücknahme unnötige verfahrenstechnische Risiken schaffen kann.
Nossa Gente03.09.26, 23:18