Die Generalbundesanwaltschaft bestätigte, dass es fünf Gerichtsverfahren gibt, die Fälle im Zusammenhang mit Luís Neves betreffen. Amadeu Guerra, in seiner Eigenschaft als Generalbundesanwalt, gab Erläuterungen zum Verfahrensstand.
Der Generalbundesanwalt wies darauf hin, dass zwei dieser Verfahren als wichtig und dringend erachtet werden. Diese Verfahren wurden während der Gerichtsferien bearbeitet.
Amadeu Guerra versicherte, dass diese Verfahren nicht stillstanden, das heißt, sie wurden während der Gerichtsferien weiter vorangetrieben, und wies damit jegliche Möglichkeit von Nachlässigkeit oder ungerechtfertigter Verzögerung zurück.




