Die Kanarischen Inseln bereiten sich darauf vor, einen neuen Anteil der Migrationskosten zu tragen, angesichts der Fragen, die die Umsetzung des Europäischen Migrations- und Asylpakts (EMAP) aufwirft. Nach der Krise in Ceuta hat der spanische Staat bereits zwei Gesetzentwürfe angekündigt – ein neues Asylgesetz und eine Reform des Ausländergesetzes –, um die spanische Gesetzgebung an die neuen gemeinschaftlichen Anforderungen anzupassen.
Die Änderungen werden neue Aufgaben für die Verwaltungen bei der Betreuung, Identifizierung und Verwaltung von Migranten und Asylbewerbern mit sich bringen, mit den entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Der Artikel weist darauf hin, dass diese Verpflichtungen erhebliche Kosten für die regionalen Finanzen darstellen.
In diesem neuen Szenario stellen sich mehrere Fragen: Wer wird die Kosten dieser neuen Verpflichtungen übernehmen? Und wer wird für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Migranten bezahlen? Die kanarischen Behörden sehen sich Unsicherheiten über die notwendige Finanzierung zur Erfüllung der neuen europäischen Anforderungen gegenüber.




