Paulo Gonet, Generalstaatsanwalt von Brasilien, stellte Anträge auf Annullierung von Ermittlungen, in denen er genannt wird. Das Bundesministerium für öffentliche Anklagen bestätigte die Existenz dieser Anträge, gab jedoch keine Details über die beteiligten Verfahren bekannt.
In keinem der gestellten Anträge bestreitet Gonet die ihm in den Ermittlungen zugeschriebenen Tatsachen. Seine Verteidigungsstrategie basiert ausschließlich auf verfahrensrechtlichen Argumenten.
Das Hauptargument des Generalstaatsanwalts ist das behauptete Fehlen von Beweisen in den Verfahren, in denen er erwähnt wird. Gonet bestreitet auch die Zuständigkeit des Richters, der die Ermittlungen angeordnet hat, und stellt damit die Legitimität des Magistraten zur Führung der Verfahren in Frage.
Die Anträge auf Annullierung wurden an die zuständigen Justizbehörden gerichtet und warten nun auf eine Entscheidung darüber, ob die Ermittlungen fortgesetzt werden oder nicht.




