Das Gericht in Lissabon wies einen von Sócrates eingereichten Antrag auf einstweilige Verfügung ab, der sich auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die Anwaltskammer bezog. Das Gericht war der Ansicht, dass es keine rechtliche Grundlage für die vom ehemaligen Premierminister beantragte Maßnahme gab.
Die Anwaltskammer versicherte, ausschließlich im öffentlichen Interesse gehandelt zu haben, als sie den Pflichtverteidiger bestellte, um Sócrates im Verfahren Operação Marquês zu vertreten. Die Institution betonte, dass ihr Vorgehen den geltenden Vorschriften entsprach.
Die Operação Marquês ist ein umfangreiches Gerichtsverfahren, das Verdachtsmomente wegen Korruption, Steuerbetrug und Geldwäsche umfasst. José Sócrates war Premierminister von Portugal zwischen 2005 und 2011.
Der Fall wirft weiterhin Fragen zu den Verteidigungsrechten der Angeklagten und den Befugnissen der Anwaltskammer bei der Bestellung von Pflichtverteidigern in Strafverfahren auf.




