Es wurde eine Verordnung veröffentlicht, die eine Ergänzung von 60 Euro für Arbeitnehmer festlegt, die an Feiertagen in Museen und nationalen Monumenten unter der Verwaltung der Generaldirektion für kulturelles Erbe Dienst leisten. Diese Ergänzung zielt darauf ab, die Fachkräfte zu entschädigen, die das Funktionieren dieser Einrichtungen an Tagen des nationalen Festes sicherstellen.
Der Wert der Ergänzung wird jährlich aktualisiert, entsprechend dem Prozentsatz der Erhöhung, der auf die Einheitliche Vergütungstabelle der öffentlichen Verwaltung angewendet wird. Somit kann der Betrag von 60 Euro entsprechend den Gehaltsanpassungen im öffentlichen Sektor angepasst werden.
Diese Maßnahme gilt für Museen und Monumente, die unter der Obhut der Generaldirektion für kulturelles Erbe stehen, und umfasst die Arbeitnehmer, die für die Öffnung und den Betrieb dieser Einrichtungen an Feiertagen herangezogen werden. Die Verordnung zielt darauf ab, die zusätzliche Anstrengung der Fachkräfte anzuerkennen, die an diesen besonderen Tagen arbeiten.




