Das Bildungsministerium hat eine Frist von fünf Tagen festgelegt, in der Lehrer alle gehaltenen Unterrichtsstunden erfassen müssen, eine neue Verpflichtung, die bereits starken Widerstand unter den Lehrkräften auslöst. Die Maßnahme zielt darauf ab, eine strengere und transparentere Aufzeichnung der Unterrichtstätigkeit zu schaffen.
Die durch diese Erfassung gesammelten Informationen haben einen doppelten Zweck. Einerseits sollen sie die Gehaltsabrechnung der Lehrer unterstützen und die Überstunden korrekt erfassen. Andererseits ermöglichen sie eine präzisere Ermittlung, wie viele Schüler tatsächlich während des Analysezeitraums ohne Unterricht blieben.
Die Obligatoriet der Erfassung innerhalb dieses kurzen Zeitraums wird als weitere bürokratische Belastung für die Lehrkräfte angesehen, die bereits verschiedene administrative Aufgaben neben ihrer Unterrichtstätigkeit bewältigen müssen. Die zentrale Frage der Diskussion betrifft das Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit von Transparenz in der Bildungsverwaltung und der zusätzlichen Arbeitsbelastung, die den Lehrern auferlegt wird.



