Der Nationale Justizrat hat entschieden, dass Familien, die das außergerichtliche Nachlassverfahren in Anspruch nehmen – jenes Verfahren, das bei einem Notar zur einvernehmlichen Vermögensaufteilung des von einer verstorbenen Person hinterlassenen Vermögens durchgeführt wird – die Erbschafts- und Schenkungssteuer (Imposto sobre Transmissão Causa Mortis e Doação, ITCMD) nicht mehr im Voraus entrichten müssen. Die öffentliche Beurkundung kann nun vor der Zahlung der Steuer abgeschlossen werden, die anschließend weiterhin geschuldet wird.
Die Änderung erfolgte auf Antrag des Brasilianischen Notarverbandes – Bundesrat (CNB/CF). Das Ziel war es, eine Hürde für finanziell bedürftige Familien zu beseitigen und die Nutzung des außergerichtlichen Nachlassverfahrens weiter zu verbessern.
Diese Modalität erfreut sich seit 2007 zunehmender Beliebtheit, als die brasilianische Gesetzgebung die Durchführung bei Notaren erlaubte. Allein im Jahr 2025 wurden 261.602 Nachlassbeurkundungen im Land durchgeführt, ein Wachstum von rund 580% gegenüber dem ersten Jahr der Reihe.
Insgesamt wurden seit Beginn der historischen Reihe 3.114.091 außergerichtliche Nachlassverfahren durchgeführt.




