Europäische Gerichte, darunter das Landgericht Wuppertal in Deutschland und die Cour d'appel de Toulouse in Frankreich, entschieden Fälle zugunsten von Käufern von Elektroautos, die die vom Hersteller versprochene Reichweite nicht erreichten. In einem deutschen Fall erzielte ein Fahrzeug mit einer angegebenen WLTP-Reichweite von 332-341 km nur 282 km bei sachverständigen Prüfungen, was zur Rückgabe des Fahrzeugs für 33.749,95 Euro führte. In Frankreich enthüllte ein Peugeot e-Partner mit dem Versprechen von 170 km Reichweite nur 131 km, was zur Vertragsauflösung führte. In einem anderen deutschen Fall konnte jedoch ein Käufer eines gebrauchten Volkswagen e-Golf das Geld nicht zurückerhalten, da der direkte Vergleich mit der Reichweite eines Neuwagens nicht als gültig angesehen wurde. In Portugal erlaubt das Gesetz, den Verkäufer wegen mangelhafter Konformität haftbar zu machen, aber es gibt keinen automatischen Spielraum von 10% für die Rückgabe von Fahrzeugen, und jeder Fall muss im Einzelfall bewertet werden.
Postal do Algarve02.09.26, 22:20