Die Verteidigung eines Polizeibeamten hat Berufung gegen die Verurteilung wegen Tötung von Odair Moniz eingelegt, wobei sie auf der Notwehrthese beharrt und den Freispruch des Beamten fordert. Der Rekurs wurde nach der Verurteilung in erster Instanz eingereicht.
Der Polizeibeamte wurde zu dreieinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt, was bedeutet, dass er die Strafe nicht im Gefängnis verbüßen muss, solange er während des festgelegten Zeitraums keine weiteren Straftaten begeht.
Zusätzlich zur Strafe entschied das Gericht auch, dass der Beamte eine Entschädigung von 90.000 Euro an die Familie des tödlichen Opfers Odair Moniz zahlen muss, als Entschädigung für die verursachten Schäden.
Der Fall wird weiterhin beobachtet und weitere Informationen finden Sie auf der Website von TV RECORD.




