Das Gericht der Europäischen Union wies einen Antrag der Organisationen Global Legal Action Network und CAN Europe auf Neubewertung der Treibhausgasemissionsziele (THG) bis 2030 zurück. Die Entscheidung stellt einen Rückschlag für Umweltgruppen dar, die eine ambitioniertere Überprüfung der europäischen Klimaziele erzwingen wollten.
Die beiden NGOs argumentierten, dass die von der Europäischen Kommission festgelegten Quoten auf unzureichenden Emissionsreduktionszielen basierten. Sie machten geltend, dass diese Ziele nicht mit dem Recht der Europäischen Union oder den Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, einschließlich des Pariser Abkommens, in Einklang stünden.
Das Gericht entschied jedoch, der Klage nicht stattzugeben und hielt damit die derzeit geltenden Emissionsziele für das kommende Jahrzehnt aufrecht. Diese Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Schwierigkeiten, mit denen Organisationen der Zivilgesellschaft konfrontiert sind, wenn sie versuchen, europäische Institutionen durch gerichtliche Maßnahmen zu strengeren Klimapolitiken zu verpflichten.



