Die Steuerbehörde hat entschieden, dass Unternehmen, die Schulmahlzeiten liefern, Mehrwertsteuer zu einem Satz von 13 % in Rechnung stellen müssen. Diese Entscheidung erght im Anschluss an eine Auslegung zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen in diesem Sektor.
Gemäß der Position der Steuerbehörde kann die von Unternehmen oder Einrichtungen erbrachte Dienstleistung der Mahlzeitsversorgung an Bildungseinrichtungen oder Gemeinden nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren.
Diese Maßnahme betrifft direkt die Unternehmen, die im Bereich der Schulverpflegung tätig sind und nun verpflichtet sind, den regulären Mehrwertsteuersatz auf ihren Rechnungen anzuwenden.




