Das Gericht der Europäischen Union bestätigte heute die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Webbrowser Microsoft Edge nicht als wichtige Zugangstür im Sinne der Verordnung über digitale Märkte einzustufen.
Der Fall betrifft Microsoft als betroffenes Unternehmen und die Europäische Kommission als Regulierungsbehörde, die die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat.
Die Verordnung über digitale Märkte legt Kriterien fest, um Unternehmen zu identifizieren, die als „Zugangstüren" zu wesentlichen digitalen Diensten fungieren, und unterwirft sie bestimmten Verpflichtungen.
Die Bestätigung durch das Gericht bedeutet, dass Microsoft die strengeren Verpflichtungen, die die Verordnung solchen als Zugangswächter eingestuften Unternehmen auferlegt, nicht erfüllen muss.



