Ein Verbraucher übergab sein Fahrzeug einem Abschleppunternehmen, das von einer Versicherung beauftragt worden war. Im Kofferraum des Wagens befanden sich Gegenstände, die der Eigentümer nicht entfernen konnte, da zwischen dem Abschleppen und seiner Rückkehr mit dem Pannenhilfefahrzeug nicht genügend Zeit verblieb. Die Gegenstände verschwanden und das Abschleppunternehmen lehnte jede Verantwortung ab, indem es auf Anmerkungen in Kleinschrift in der Übergabebescheinigung verwies, die jegliche Haftung für im Fahrzeuginnern zurückgelassene Gegenstände ausschlossen. Ähnliche Situationen gibt es in Parkhäusern mit Schildern, die jede Haftung für Fahrzeuge und abgestellte Gegenstände ablehnen.
Portugal verfügt seit 40 Jahren über das Dekret Nr. 446/85 vom 25. Oktober, das missbräuchliche Klauseln in Formularverträgen und anderen Vertragsgrundlagen absolut verbietet. Das Gesetz untersagt ausdrücklich Ausschlüsse oder Beschränkungen der Haftung für außervertragliche Vermögensschäden, für Nichterfüllung, Verzug oder mangelhafte Erfüllung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Handlungen von Vertretern oder Hilfspersonen. Die Verwendung verbotener allgemeiner Geschäftsbedingungen stellt eine sehr schwerwiegende Wirtschaftsordnungswidrigkeit dar.
Die Geldbußen können bei systemischen Verstößen in der Europäischen Union 4 % des jährlichen Umsatzes des Beschuldigten in den Mitgliedstaaten, in denen die Verstöße begangen wurden, oder bis zu 2 Millionen Euro erreichen, wenn keine Umsatzdaten vorliegen. Auf nationaler Ebene variieren die Bußgelder je nach Unternehmensgröße von 3.000 bis 11.500 Euro für Kleinstunternehmen bis zu 24.000 bis




